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Fonds Social

Dem Fonds sind – unabhängig von ihrer Rechtsform – Betriebe und Betriebsteile unterstellt, die Leistungen erbringen in der Betreuung, Förderung, Unterstützung und/oder Animation von:

  • Kindern im Vorschulalter
  • Kindern im Schulalter
  • Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen
  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen im Alter

Der Berufsbildungsfonds für den Sozialbereich gilt für die ganze Schweiz (=räumlicher Geltungsbereich). Ihm unterstehen bestimmte Betriebe (=betrieblicher Geltungsbereich), in welchen Personen branchentypische Tätigkeiten ausüben (=persönlicher Geltungsbereich). Die Fonds-Beiträge sind obligatorisch. Wenn ein Betrieb der Meinung ist, dass er nicht dem Berufsbildungsfonds unterstellt ist, muss er einen Antrag auf Nichtunterstellung einreichen.

Alle weiteren Informationen und Unterlagen zum Fonds, wie z.B.

  • Organisation
  • Geltungsbereich
  • Beiträge
  • Leistungen
  • Antworten auf häufige Fragen

finden Sie direkt auf dem Internet www.fondssocial.ch